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Rechtsgrundlagen

Einbringungsmöglichkeiten von Berufungen


Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 und 5 AVG gegen Verpflichtungsbescheide
Kundmachung gemäß § 86b Abschnitt 3 BAO gegen Abgabebescheide

Schriftliche Anbringen können rechtswirksam an folgende Adresse und in folgenden Formaten eingebracht werden:


1. Per Post:
Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Abgabeneinhebung in Hollabrunn,
Znaimerstraße 59, 2020 Hollabrunn
2. Per Telefax:
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an den Gemeindeverband Hollabrunn per Telefax ist unter
folgender Nummer zulässig: +43 2952/5373-14
3. Per E-Mail:
Schriftliche Anbringen an den Gemeindeverband können per E-Mail rechtswirksam ausschließlich an die
Adresse office@gvhollabrunn.at übermittelt werden.

Für Attachments/Beilagen, die im Anhang einer E-Mail übermittelt werden, dürfen ausschließlich folgende Formate verwendet werden:

  • Text: .txt
  • Dokument: .pdf, .rtf, .doc, .xls, .ppt, .docx, .xlsx, .pptx, .odt, .ods, .odp
  • Grafik: .gif, .jpg, .bmp, .tiff, .png

    Die Einbringung an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeitern des Gemeindeverbandes hat keine Rechtswirkung. Spam-Mails und E-Mails, die Computerviren enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert. Gleiches gilt für Eingaben, die ausführbare Programme enthalten können. Die maximale Größe von 10 Megabyte (inklusive aller Attachments/Beilagen) darf nicht überschritten werden.

    Schriftliche Anbringen werden nur während der Bürozeiten entgegengenommen und Empfangsgeräte nur während der Bürozeiten empfangsbereit gehalten.

    Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz zum Herunterladen