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FAQ - unsere häufigsten Fragen

Thema Einwegpfand 2025


Für welche Produkte gilt das Einweg-Pfand und wie erkenne ich Pfandgebinde?

Mit 1.1.2025 startet das Pfandsystem in Österreich. Dieses gilt für Einweggetränkeflaschen
aus Kunststoff und für Getränkedosen aus Metall in der Größe von 0,1 L bis 3 L
(ausgenommen sind Milchprodukte, Sirupe und flüssige Lebensmittel für medizinische
Zwecke). Der Pfandbetrag ist 25 Cent.



Allerdings gilt noch eine Übergangsfrist: bis 31.12.2025 dürfen noch "alte" Gebinde ohne
Pfandsymbol abverkauft werden (alte Gebinde/ Dosen / Etiketten ohne Pfandsymbol dürfen
noch bis 31.3.2025 produziert werden).

Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, werden sichtbar mit dem
Pfandlogo gekennzeichnet sein. Dieses Pfandsymbol macht für Konsument:innen
ersichtlich, ob es sich schon um ein Pfandgebinde handelt. Gleichzeitig brauchen diese
Artikel auch einen neuen EAN-Code, so dass sämtliche Kassensysteme den Artikel erkennen
und den Pfandbetrag berechnen können. Auch die Rücknahmeautomaten erkennen anhand
des EAN-Codes, ob es schon das bepfandete Gebinde ist und gegen Bonauszahlung
zurückgenommen wird.

Wo können die leeren Pfandgebinde zurückgegeben werden?

Alle Verkaufsstellen, die Getränke in Dosen oder PET an Letztverbraucher:innen verkaufen,
müssen diese auch zurücknehmen und sind somit Rücknehmer. Das kann über
Rücknahmeautomaten (meist in Supermärkten) erfolgen oder an kleineren Verkaufsstellen
manuell. Manuelle Rücknehmer müssen nur die Mengen und Gebindearten zurücknehmen,
die sie üblicherweise pro Kaufakt in Verkehr bringen.

(Für Essenszustellung und Verkaufsautomaten gilt zudem eine Sonderregelung, diese
können auch einen Ausgleichsbetrag leisten).

Worauf muss ich bei der Sammlung der Gebinde achten?

Wichtig und neu: Die Gebinde müssen unzerdrückt sein und das Etikett muss noch
vorhanden und lesbar sein. Das wird eine Umstellung für die Konsument:innen sein. Ist das
Etikett nicht mehr vorhanden oder eine Dose/ Flasche so zerquetscht, dass der EAN und
Pfandlogo nicht mehr lesbar sind, kann es nicht mehr als Pfandgebinde erkannt werden.

Wie müssen Veranstalter (z.B. Feuerwehrfest) mit dem Thema Pfand umgehen?


Bei Veranstaltungen und Events bei denen Getränke für begrenzte Dauer in Verkehr gesetzt
werden (z.B. Coladosen, Mineralwasserflaschen), hat die Rücknahme von restentleerten
Einweggetränkeverpackungen grundsätzlich immer durch die jeweiligen Verkaufsstellen
zu erfolgen!

Der Veranstalter muss sich als manueller Rücknehmer registrieren und hat für die
Rücknahme und Pfandauszahlung zu sorgen. Über das EWP Portal erhält dieser
Sammelsäcke und Plomben für die rückgenommenen Gebinde. Für die Abholung der
Sammelsäcke gibt es unterschiedliche Logistikvarianten, diese werden z.B. vom
Getränkelieferanten wieder retour genommen oder von der EWP abgeholt. Nähere
Informationen dazu, sowie die Registrierung für Veranstalter finden Sie hier: Manuelle
Rücknahme Recycling Pfand Österreich (recycling-pfand.at)

Alternativ kann natürlich auch gänzlich auf den Einsatz von Einweggetränkegebinden bei
Veranstaltungen verzichtet werden z.B. offener Ausschank, Mehrwegsysteme usw.